
KFZ-Versicherung

Ihr persönlicher Pkw:
Unverzichtbar für Ihren Alltag und Beruf
Ihr privater Personenkraftwagen (Pkw) ist nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern ein unverzichtbarer Begleiter in Ihrem täglichen Leben und oft auch die Voraussetzung für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeiten. In einer Zeit, in der Mobilität und Flexibilität Schlüsselqualifikationen sind, spielt Ihr eigenes Auto eine zentrale Rolle. Doch was passiert, wenn Ihre verlässlichen vier Räder plötzlich aufgrund eines unerwarteten Schadens ausfallen? In solchen Momenten ist schnelles Handeln gefragt. Hierbei spielt die Unterscheidung zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung eine entscheidende Rolle.
Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind i.d.R. auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet.

Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst Versicherungsschutz für Schäden, die Sie Dritten zufügen.
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Personenschäden(Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität)
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Sachschäden(Reparaturen an anderen Kfz/Objekten)
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Vermögensschäden
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immaterielle Schäden
Teilkasko
In der Teilkaskoversicherung sind Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug versichert, darunter:
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Diebstahl
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Sturm, Hagel, Überschwemmung
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Brand, Explosion
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Glasbruch
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Haarwildschäden
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Marderbiss (ohne Folgeschäden)
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Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)


Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung erweitert die Leistungen der Teilkasko um zusätzlichen Schutz bei:
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Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Fremde)
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Unfallschäden (auch selbstverschuldete)
Leistungserweiterungen
Schutzbrief Kostenlose Hilfe durch die Versichrungsgesellschaft im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Dies können sein: Pannendienst, Abschleppen, Übernachtung. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse.
GAP-Deckung Diese Absicherung ist insbesondere für Leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge von Bedeutung. Im Falle eines Totalschadens, der Zerstörung oder des Verlusts des Fahrzeugs, welcher zur Auflösung des Kredit- oder Leasingvertrages führt, ersetzt der Versicherer nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern auch den Differenzbetrag zur Restleasingforderung bzw. zum ausstehenden Finanzierungsbetrag. Häufig ist die GAP-Deckung bereits in den Leasing- oder Finanzierungsvertrag integriert.
Neuwertentschädigung Die Neuwertentschädigung ist eine zusätzliche Absicherung, die sicherstellt, dass im Falle von Diebstahl oder Totalschaden des Fahrzeugs nicht nur der Zeitwert, sondern der volle Neupreis erstattet wird. Diese Option bietet Schutz vor erheblichen Wertverlusten, besonders in den ersten Jahren nach der Erstzulassung. Je nach Versicherung und Tarif gilt die Neuwerterstattung für einen bestimmten Zeitraum (üblicherweise 12 bis 24 Monate ab Erstzulassung).
Rabattschutz Kunden ab SF-Klasse 4 können in der Regel mit einem Rabattschutz ihre SF-Klasse nach einem regulierten Schadensfall schützen. Je nach Anbieter und Tarifmodell sind bis zu drei rückstufungsfreie Schäden pro Jahr möglich. Der Rabattschutz sichert günstige Prämien in der Kfz-Versicherung, kann gegen einen erhöhten Beitrag als Tarifoption hinzugefügt werden und ist in Haftpflicht- sowie Vollkaskoversicherung anwendbar. In der Teilkaskoversicherung ist ein Rabattschutz nicht erforderlich, da hier keine Rückstufung nach einem Schadensfall erfolgt. Für Kunden mit Rabattschutz gibt es keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, und einige Versicherungen gewähren diese Regelung sogar für mehrere Schäden pro Jahr. Die Berechtigung für eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz liegt oft in der Schadenfreiheitsklasse 4 oder höher, während junge Fahrer und bestimmte Altersgruppen meist ausgeschlossen sind. Beim Wechsel der Versicherung nach Inanspruchnahme des Rabattschutzes ist Vorsicht geboten, da der Nachversicherer den Schadenfreiheitsrabatt ohne Berücksichtigung des Rabattschutzes bestätigen kann, was zu einer Rückstufung und höheren Beiträgen führen kann.
Schutz bei grober Fahrlässigkeit Selbst eine kleine Unaufmerksamkeit, beispielsweise das kurzzeitige Abnehmen der Brille, kann ernsthafte Konsequenzen haben. Nicht alle Versicherer gewähren in solchen Situationen vollen Versicherungsschutz und beziehen sich auf grobe Fahrlässigkeit. Wenn der Versicherer jedoch auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, erfolgt die Leistung im vollen, vertraglich geregelten Umfang. Die Haftpflichtversicherung leistet in der Regel immer – ausgenommen natürlich bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Freie Werkstattwahl In Tarifen mit Werkstattbindung entscheidet sich der Versicherungsnehmer im Schadenfall für eine Partnerwerkstatt des Versicherers anstelle der freien Wahl einer Autowerkstatt. Dies gewährt ihm in der Regel einen Beitragsrabatt, verpflichtet jedoch zur Reparatur in der vorgeschriebenen Werkstatt des Versicherers. Sollte die Reparatur dennoch anderswo durchgeführt werden, können Abzüge bei der Leistung oder eine höhere Selbstbeteiligung seitens des Versicherers anfallen. Trotzdem können Sie von Vorteilen wie einem Beitragsrabatt und zusätzlichen Serviceleistungen, beispielsweise der kostenfreien Nutzung eines Mietwagens während der Reparatur, profitieren.
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
Eigenschadendeckung
Erweiterung der Elementarschäden, z.B. auf Dachlawinen
Erweiterte Wildschadenklausel
Folgeschäden Tierbiss/Marderbissschäden
Fahrerschutz
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